Haus- und Nutzungsordnung
Grundsätzliches
Das Bürgerhaus ist eine Stätte der Begegnung und soll das soziale und kulturelle Leben im Ortsteil Zeesen fördern. Von seinen Nutzern wird Rücksichtnahme auf Mitnutzer und Nachbarn erwartet. Das Haus und seine Einrichtung sind schonend und mit großer Sorgfalt zu behandeln!
Diese Haus- und Nutzungsordnung ist für alle Nutzer und Gäste des Hauses verbindlich.
Das Haus
§ 1 Aufsicht
Veranstaltungen jeglicher Art dürfen nur in Anwesenheit eines Verantwortlichen stattfinden. Er verweist Benutzer und Gäste auf diese Hausordnung und achtet auf ihre Einhaltung.
§ 2 Pflege des Gemeinschaftseigentums
Foyer, Toiletten, die speziell zugewiesenen Räume sowie die Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln. Verursacht der Benutzer eine Verschmutzung, so hat der Verursacher diese unverzüglich zu beseitigen. Schäden an Haus oder Einrichtung sind dem Vorstand von „WIRinZeesen e.V.“ oder einem Bevollmächtigten des Vereins umgehend anzuzeigen.
§ 3 Lärm
Bei privaten Veranstaltungen ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm im Saal, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksicht ist in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr, an Sonntagen und allen anderen gesetzlichen Feiertagen geboten. Musikanlagen und andere Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Bei Veranstaltungen mit allgemein öffentlichem Interesse sind Ausnahmen möglich.
§ 4 Verschluss von Türen und Fenstern
Vor dem Verlassen des Bürgerhauses sind Türen und Fenster ordnungsgemäß zu schließen. Elektrische Geräte und Beleuchtung sind grundsätzlich abzuschalten. Die Notausgangstüren (Fenster) dürfen bei Veranstaltungen nicht verschlossen und müssen jederzeit zugänglich sein. Wer Türen aufgeschlossen hat, hat diese verantwortlich zu beaufsichtigen; er haftet für von Unbefugten in seiner Nutzungszeit verursachte Schäden. Bei Sturm, Schnee und Hagel sollen Türen und Fenster geschlossen werden.
§ 5 Schlüsselregelung
Schlüssel werden nur autorisierten Personen übergeben. Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Der Nutzer trägt die Kosten eines etwaigen Schlossaustauschs.
§ 6 Abfälle
Sämtliche Abfälle sind vor Verlassen des Hauses zu entsorgen bzw. mitzunehmen!
Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Zigarettenkippen dürfen außerhalb des Gebäudes nur in den dafür vorgesehen Aschenbechern/Behältern entsorgt werden.
Es dürfen keinerlei Speisereste zurückgelassen werden. Feuergefährliche, übelriechende sowie giftige Substanzen dürfen im Haus nicht aufbewahrt werden.
§ 7 Heizung
Die Räume werden beheizt, wenn die Wetterlage es erfordert. Ein Anspruch auf Beheizung
besteht nicht. Die Regelung der Heizungsanlage darf nur von autorisierten Personen vorgenommen werden.
§ 8 Ausgabe von Getränken
Der Ausschank von Alkohol ist nur mit entsprechender Genehmigung zulässig. Dabei ist das Jugendschutzgesetz einzuhalten.
§ 9 Brandschutz und Sicherheit
Fluchtwege sind freizuhalten. Offenes Feuer (z.B. Kerzen) ist nur nach Absprache erlaubt. Das Rauchen ist im ganzen Gebäude untersagt.
§ 10 Fahrräder und Fahrzeuge
Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen, keinesfalls im oder am Haus.
Fahrzeuge sind außerhalb des Grundstücks zu parken, dabei ist zu gewährleisten, dass Rettungsfahrzeuge die Straße passieren können.
§ 11 Haftung
Der Verein übernimmt keine Haftung für Kleidungsstücke und sonstigen Gegenständen, weder die vom Benutzer, seinen Bediensteten, Mitgliedern oder Beauftragen, Besuchern oder sonstigen Dritten eingebracht werden.
§ 12 Verlassen des Hauses
Alle Räume sowie die Toiletten müssen aufgeräumt und sauber zurückgelassen werden. Die Türen müssen nach Verlassen des Hauses stets abgeschlossen werden.
§ 13 Zuwiderhandlungen
Bei Verstößen kann dem Nutzer untersagt werden, das Bürgerhaus weiterhin zu nutzen.
Nutzung des Hauses
§14 Unentgeltliche Nutzung des Hauses durch ortsansässige Vereine und Initiativen bürgerschaftlichen Interesses
WIRinZeesen e.V. versteht sich als ein Netzwerk, das die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den örtlichen Vereinen, Initiativen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern fördert. Die Nutzung der Angebote und Strukturen des Vereins erfolgt im Sinne eines respektvollen, unterstützenden Miteinanders und mit dem Ziel, gemeinsame Aktivitäten zu stärken, Synergien zu nutzen und das Vereinsleben in Zeesen nachhaltig zu bereichern. In diesem Sinne stellen wir unsere Räumlichkeiten den ortsansässigen Vereinen und Initiativen auch unentgeltlich zur Verfügung. Unentgeltlich ist eine Veranstaltung dann, wenn sie unmittelbar der internen Organisation, Willensbildung oder dem satzungsgemäßen Vereinsleben dient und nicht primär gesellig oder repräsentativ ist.
Als interne Veranstaltungen (kostenfrei) gelten:
- Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen und Gremiensitzungen
- Arbeits- und Planungstreffen
- Schulungen und Fortbildungen für Mitglieder sowie satzungsbezogene Pflichttermine
- Veranstaltungen, die gemeinnützigen Charakter haben, also darauf abzielen, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos und ohne Gewinnerzielungsabsicht zu fördern.
- Bürgerversammlungen, Nachbarschaftsinitiativen oder Informationsabende, die der Gestaltung, Verschönerung oder Stärkung unseres Zusammenlebens in Zeesen dienen.
Wichtig ist uns dabei, dass diese Treffen keine parteipolitischen Ziele verfolgen und nicht im wirtschaftlichen Eigeninteresse einzelner Personen oder Gruppen stehen.
Die Nutzung im Sinne des Gemeinwohls orientiert sich an unserem Vereinszweck (§ 2 der Satzung von WIRinZeesen e.V.), insbesondere der Förderung von Kunst, Kultur, Heimatpflege, Naturschutz und bürgerschaftlichem Engagement. Sie ist daher nicht für Wahlkampfveranstaltungen, politische Diskussionen mit parteilichem Charakter oder für wirtschaftliche Interessen vorgesehen.
Unser Ziel ist es, Raum zu geben für alles, was Verbindungen schafft, das Dorfleben stärkt und konstruktive Ideen für Zeesen hervorbringt.
Der Verein freut sich im Falle einer entgeltfreien Nutzung über eine freiwillige Spende zur Unterstützung seiner gemeinnützigen Arbeit und zur Finanzierung der Betriebskosten des Hauses.
Als Orientierung empfehlen wir einen Beitrag von 1 € pro teilnehmender Person. Die Teilnahme ist nicht von einer Spende abhängig.
§15 Nutzung des Hauses für vereinsinterne Sonderveranstaltungen
Vereinsinterne Sonderveranstaltungen wie:
- Weihnachtsfeiern
- Dankesfeiern, Jubiläen, Abschieds- oder Ehrungsveranstaltungen
sind nicht unentgeltlich, werden aber von WIRinZeesen e.V. mit einem Nachlass von 50% auf die Gesamtmiete bezuschusst.